Assistenzleistungen im eigenen Wohn- und Sozialraum
Das Leistungsangebot von input für Assistenzleistungen im eigenen Wohn- und Sozialraum (AWS) umfasst Leistungen zur sozialen Teilhabe für erwachsene Menschen mit vorrangig seelischen Behinderungen, die im eigenen Wohnraum sowie im Sozialraum erbracht werden.
Die Rechtsgrundlage für diese Leistung ist der Landesrahmenvertrag für Baden-Württemberg nach § 131 Abs. 1 SGB IX, der auf der UN-Behindertenrechtskonvention, dem Sozialgesetzbuch IX und XI, der Werkstättenverordnung (WVO) sowie dem baden-württembergischen Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG) basiert.
Die AWS verfolgen das Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen herzustellen und die Selbstbestimmung auszubauen. Im Wesentlichen gehört dazu:
- Ermöglichung oder Erleichterung einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
- Befähigung und Unterstützung zur eigenständigen und selbstbestimmten Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie im eigenen Sozialraum
- Befähigung zu einer selbstständigen Lebensführung im Rahmen der neun Lebensbereiche der ICF
Die Leistungen werden im eigenen Wohnraum der Leistungsempfänger:innen erbracht.
input Ostalb unterhält mehrere Räumlichkeiten, in denen Menschen, die Leistungen von uns erhalten, ein Zimmer mieten können.
Westhausen:
- 8 Zimmer auf zwei Stockwerken in einem Mehrfamilienhaus
- Jedes Stockwerk verfügt über ein Badezimmer und eine Toilette
- Eine gemeinsame Küche mit Esszimmer, ein Wohnzimmer sowie eine Terrasse und der Garten ermöglichen gemeinsame Aktivitäten
- Supermarkt, Ärzte und der Bahnhof sind fußläufig erreichbar
Aalen:
- 7 Zimmer auf zwei Stockwerken
- Das Haus verfügt über zwei Badezimmer und zwei Toiletten
- Eine gemeinsame Küche sowie der Garten ermöglichen gemeinsame Aktivitäten
- Die Innenstadt mit allen Einkaufs- und Verpflegungsmöglichkeiten sowie der ÖPNV sind fußläufig erreichbar
Beantragung der Maßnahme
Wenn Sie eine psychische Erkrankung oder eine Behinderung haben und Unterstützung benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Eingliederungshilfe ihres Wohnorts beantragen, die bei Bewilligung in den meisten Fällen auch die Kosten hierfür trägt.